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Abwasserableitung und -reinigung im Dienste des Tourismus und der Mecklenburger Seenplatte

Die Stadtwerke Malchow als Eigenbetrieb der Stadt Malchow versorgen die amtsangehörigen Gemeinden mit Wasser und entsorgen gleichzeitig das Abwasser. Sie erfüllen somit eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen.

Die Ableitung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser erfolgt hauptsächlich über Freispiegelkanäle zu Hebestellen. Von dort wird das Abwasser mittels Pumpen und Druckrohrleitungen zu den Kläranlagen gefördert.

Zur Geschichte der Abwasserableitung und -reinigung

Alte und neue Kläranlagen auf einen BlickSo wichtig wie die Trinkwasser- versorgung war (ist) natürlich auch die Abwasserentsorgung.

1929/30 wurden die ersten dezentralen Mischwassersysteme in der Alt-Stadt Malchow verlegt. Der erste Auftrag für die landwirtschaftliche Abwasserverwertung von neu gebauten Gefangenen- und Wohnsiedlungen wurde im Juli 1939 erteilt.

Die Lösung sah eine mechanische Abwasserreinigung am Karpfenteich Malchow vor und wurde über ein Abwasserpumpwerk einer Waldverrieselung zugeführt. Im Winter wurde auf Rieselfelder gefördert. Der Trockenwetterabfluss betrug 760 m³/d. Die Anlage wurde bis 1976, dem Bau des neuen Teppichwerkes, betrieben.

Das Abwasser von neuen Stadtteilen wie z.B. Neue Heimat, Sandfeld wurde ungeklärt in den Recken eingeleitet. Eine schwere Typhusepedemie beschleunigte die Entwicklung der zentralen Abwassererschließung in den Jahren 1950 - 1955. 1976 wurde die alte Kläranlage am heutigen Standort errichtet.

Das technologische Schema bestand aus Langsandfang, Bogenrechen, Emscher - Brunnen, Trockenbeete, Sozialgebäude für 4 Personen und 3 Garagen. Der Krebssee wurde als Nährstofffalle und Verregnungsspeicher genutzt. Diese Form der Abwasserreinigung und Verwertung wurde bis 1996 betrieben.

Danach wurde die alte Kläranlage zurückgebaut. Neubaugebiete und Wohnungsneubau wurden schrittweise im Trennverfahren erschlossen. Die Stadt Malchow war 1989 zu 53% erschlossen. Die Qualität der umliegenden Oberflächengewässer wurde in die Wassergüte III und IV eingestuft.