Grundversorger ist jeweils das EVU, das die meisten Haushaltskunden in
einem Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung beliefert. Er ist
verpflichtet alle Haushaltskunden zu den veröffentlichen Allgemeinen
Bedingungen und Preisen zu versorgen. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind die
Stadtwerke Malchow Grundversorger im Netzgebiet der Stadt Malchow und
angrenzenden Gemeinden.
Die
Grundversorgungspflicht nach Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005,
§36 wird von folgendem Energieversorgungsunternehmen bis 31.12.2024 wahrgenommen:
Stadt Malchow
Der Bürgermeister
Stadtwerke Malchow
Straße der Jugend 2
17213 Malchow