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Netznutzungsentgelte 2021

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom

Stadtwerke Malchow
gültig ab: 01. Jan 2021
Das Preisblatt ist gültig und wurde zum 01.01.2021 angepasst!

Die Entgelte bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (incl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und MwSt.

Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung

Entnahmestelle b < 2.500 h/a b < 2.500 h/a b > 2.500 h/a b > 2.500 h/a
Leistungspreis kW/a in Euro Arbeitspreis kWh in ct Leistungspreis kW/a in Euro Arbeitspreis kWh in ct
Mittelspannung 22,66 4,26 90,19 1,56
Umspannung MS/NS 31,18 5,13 98,72 2,43
Niederspannung 37,85 6,06 113,85 3,02
Monatsleistungspreise auf Anfrage.

Blindstrom

Übersteigt der Bezug von Blindarbeit im Abrechnungszeitraum 40% der gleichzeitig übertragenen
Wirkarbeit (entspr. cos phi = 0,93), so ist die zusätzlich bezogene Blindarbeit zu vergüten.
Der Preis für die Lieferung beträgt in allen Spannungsebenen 1,10 ct/kvarh - netto -.

Entgelte für die Reservekapazität bei Ausfall der Energieerzeugung

bis 200 h Euro/kW/a 200 bis 400 h Euro/kW/a bis 600 h Euro/kW/a
Mittelspannung 56,65 67,98 79,31
Umspannung MS/NS 77,94 93,53 109,12
Niederspannung 94,62 113,54 132,46
Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.

Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung

Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP
Arbeitspreis 8,50 ct/kWh
Grundpreis 30,00 Euro/a
Elektro-Speicherheizung
Arbeitspreis 2,25 ct/kWh
Grundpreis 0,00 Euro/a
Wärmepumpen
Arbeitspreis 2,25 ct/kWh
Grundpreis 0,00 Euro/a
Ladesäulen
Arbeitspreis 2,25 ct/kWh
Grundpreis 0,00 Euro/a
Kommunalrabatt
Arbeitspreis 7,65 ct/kWh
Grundpreis 27,00 Euro/a

Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung

Kunden mit Leistungsmessung

Messstellenbetrieb Euro / a
Zähler MS 895,56
Zähler NS 510,96
Funk-Modem (z.B. GSM) 55,00
Festnetz-Modem 30,00

Kunden ohne Leistungsmessung

Messstellenbetrieb Euro / a
Eintarifzähler 11,15
Zweitarifzähler 21,20
Messsysteme gem. §21c EnWG 33,25
Wandler 18,00
Schaltgerät 12,00
Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.

KA

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.
KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Umlage / Abschalt-Umlage
Die zu berechnenden Umlagen sind auf folgender Seite zu entnehmen: