Steuerermäßigung für Erdgasfahrer endlich reif fürs Bundeskabinett

Was lange währt, wird nun hoffentlich endlich gut. Die beteiligten Bundesministerien für Verkehr, für Finanzen und für Wirtschaft haben sich auf einen Referentenentwurf zur Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff bis 2026 geeinigt. Das teilt Zukunft ERDGAS e.V. mit. Bis zuletzt hatten Fragen der Gegenfinanzierung Hürden aufgebaut. Nun habe das Verkehrsministerium „den Knoten durchschlagen und damit Erdgas als Kraftstoff neuen Rückenwind“ gegeben. 

Der ausgehandelte Referentenentwurf, der noch der Zustimmung des Bundeskabinetts und des Bundestages bedarf, sieht zunächst eine in der Höhe unveränderte Ermäßigung bis 2024 vor. Danach greift eine Absenkung. Das veranschlagte Volumen der Fördermaßnahme beträgt mehr als eine Milliarde Euro. Die Ermäßigung für LPG soll nicht fortgeschrieben werden. 

Bereits vor einem Jahr hatte dem Finanzausschuss des Bundestages ein positiver Abschlussbericht zur Steuervergünstigung von CNG-Kraftstoff über das Jahr 2018 hinaus vorgelegen. Das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung hat das Gutachten erstellt. Seinerzeit war davon ausgegangen worden, dass damit die letzte Hürde auf dem langen Weg der Fortschreibung durch den Gesetzgeber weggeräumt sein dürfte. „Die Vollendung einer schier unendlichen Geschichte durch das Parlament würde die Unsicherheit im Lager der CNG-Fahrer, aber auch bei den Autoherstellern und den Tankstellenbetreibern, überwiegend Stadtwerke, verdrängen“, hieß es schon im März 2016 bei „derenergieblog.de“.

Unbeeindruckt von der schleppenden Entwicklung in der Bundeshauptstadt, setzt der Landesinitiativkreis erdgas mobil M-V* seine Förderung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen auch 2017 fort. Nach dem 1. Januar 2016 neu zugelassene Erdgas-Fahrzeugen in seinem Wirkungsbereich werden mit 300 Euro und Taxis mit 500 Euro gefördert. Für zusätzliche Anreize sorgen die einzelnen Mitglieder des Initiativkreises. Sie betreiben in ihrem Einzugsgebiet insgesamt 24 Bioerdgastankstellen, weitere fünf Erdgastankstellen von anderen Betreibern kommen im Bundesland dazu. 

*Gasversorgung Vorpommern GmbH, Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Verbundnetz Gas AG, Stadtwerke Lübz GmbH, Stadtwerke Malchow, Stadtwerke Neustrelitz GmbH,Stadtwerke Parchim GmbH, Stadtwerke Ribnitz-Damgarten, Stadtwerke Rostock AG, Stadtwerke Schwerin GmbH, Stadtwerke Stralsund Energie GmbH, Stadtwerke Teterow GmbH, Stadtwerke Torgelow GmbH, Stadtwerke Waren GmbH, Stadtwerke Wismar GmbH, Stadtwerke Wittenberge GmbH, Stadtwerke Pasewalk GmbH