Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten.
Bis tatsächliche Verbräuche über einen längeren Zeitraum vorliegen, halten wir uns bei Wohnungen an Durchschnittswerte die sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren.
Mitberücksichtigt werden u.a. Warmwasseraufbereitung, Heizung u.ä.
Sie können jedoch jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren, um die Richtigkeit dieses Betrags zu überprüfen.
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