Netznutzungsentgelte 2020

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom

Gültig ab: 01. Jan 2020

Das Preisblatt ist gültig und wurde zum 01.01.2020 angepasst!

Die Entgelte bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (inkl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und MwSt.

Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung

Entnahmestelleb < 2.500 h/a
Leistungspreis kW/a in Euro
b < 2.500 h/a
Arbeitspreis kWh in ct
b > 2.500 h/a
Leistungspreis kW/a in Euro
b > 2.500 h/a
Arbeitspreis kWh in ct
Mittelspannung22,273,9179,021,64
Umspannung MS/NS29,764,7287,852,39
Niederspannung36,755,80107,612,97

Monatsleistungspreise auf Anfrage.

Entgelte für die Reservekapazität bei Ausfall der Energieerzeugung

bis 200 h Euro/kW/a200 bis 400 h Euro/kW/abis 600 h Euro/kW/a
Mittelspannung55,6766,8077,93
Umspannung MS/NS74,3989,27104,15
Niederspannung91,87110,25128,62

Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.

Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung

Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP
Arbeitspreis7,84 ct/kWh
Grundpreis30,00 Euro/a
Elektro-Speicherheizung
Arbeitspreis2,25 ct/kWh
Grundpreis0,00 Euro/a
Wärmepumpen
Arbeitspreis2,25 ct/kWh
Grundpreis0,00 Euro/a
Ladesäulen
Arbeitspreis2,25 ct/kWh
Grundpreis0,00 Euro/a
Kommunalrabatt
Arbeitspreis7,06 ct/kWh
Grundpreis27,00 Euro/a

Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung

Kunden mit Leistungsmessung

Messstellenbetrieb Euro / a
Zähler MS895,56
Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz180,00
Zähler NS510,96
Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz18,00 
Funk-Modem (z.B. GSM)55,00
Festnetz-Modem30,00

Kunden ohne Leistungsmessung

Messstellenbetrieb Euro / aZusatz-Messung Euro / a
Eintarifzähler11,152,25
Zweitarifzähler21,202,25
EHZ33,252,25
Wandler18,00 
Schaltgerät12,00 
Funk-Modem (z.B. GSM)55,00 
Festnetz-Modem30,00 

Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.

KA

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.

KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Umlage / Abschalt-Umlage

Die zu berechnenden Umlagen sind auf folgender Seite zu entnehmen: www.netztransparenz.de

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