Gültig ab: 01. Jan 2022
Das Preisblatt ist gültig und wurde zum 01.01.2022 angepasst!
Die Entgelte bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (incl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und MwSt.
Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung
Entnahmestelle | b < 2.500 h/a Leistungspreis kW/a in Euro | b < 2.500 h/a Arbeitspreis kWh in ct | b >= 2.500 h/a Leistungspreis kW/a in Euro | b >= 2.500 h/a Arbeitspreis kWh in ct |
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Mittelspannung | 23,33 | 4,58 | 99,53 | 1,53 |
Umspannung MS/NS | 31,59 | 5,58 | 113,29 | 2,31 |
Niederspannung | 38,99 | 6,45 | 124,51 | 3,03 |
Monatsleistungspreise auf Anfrage.
Blindstrom
Übersteigt der Bezug von Blindarbeit im Abrechnungszeitraum 40% der gleichzeitig übertragenen
Wirkarbeit (entspr. cos phi = 0,93), so ist die zusätzlich bezogene Blindarbeit zu vergüten.Der Preis für die Lieferung beträgt in allen Spannungsebenen 1,10 ct/kvarh – netto -.
Entgelte für die Reservekapazität bei Ausfall der Energieerzeugung
bis 200 h Euro/kW/a | 200 bis 400 h Euro/kW/a | bis 600 h Euro/kW/a | |
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Mittelspannung | 58,33 | 70,00 | 81,66 |
Umspannung MS/NS | 78,97 | 94,76 | 110,55 |
Niederspannung | 97,47 | 116,97 | 136,46 |
Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.
Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP | |
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Arbeitspreis | 8,98 ct/kWh |
Grundpreis | 30,00 Euro/a |
Elektro-Speicherheizung | |
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Arbeitspreis | 2,25 ct/kWh |
Grundpreis | 0,00 Euro/a |
Wärmepumpen | |
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Arbeitspreis | 2,25 ct/kWh |
Grundpreis | 0,00 Euro/a |
Kommunalanlagen | |
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Arbeitspreis | 8,08 ct/kWh |
Grundpreis | 27,00 Euro/a |
Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
Kunden mit Leistungsmessung
Messstellenbetrieb Euro / a | |
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Zähler MS | 895,56 |
Zähler NS | 510,96 |
Funk-Modem (z.B. GSM) | 55,00 |
Festnetz-Modem | 30,00 |
Kunden ohne Leistungsmessung
Messstellenbetrieb Euro / a | Messung Euro / a | |
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Eintarifzähler | 11,15 | 2,25 |
Zweitarifzähler | 21,20 | 2,25 |
EHZ | 33,25 | 2,25 |
Wandler | 18,00 | |
Schaltgerät | 12,00 |
Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.
KA
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.
KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Umlage / Abschalt-Umlage
Die zu berechnenden Umlagen sind auf folgender Seite zu entnehmen: www.netztransparenz.de