Das Preisblatt ist gültig und wurde zum 01.01.2024 angepasst!
Die Entgelte sind Nettopreise und bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (inkl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und Umsatzsteuer.
Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung
b < 2.500 h/a LP | b < 2.500 h/a | b >= 2.500 h/a | b >= 2.500 h/a | Monatspreissystem §19 Abs. 1 StromNEV | Monatspreissystem §19 Abs. 1 StromNEV | |
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Entnahmestelle | kW/a in € | AP Ct/kWh | LP kW/a in € | AP Ct/kWh | LP kW/Mon in € | AP Ct/kWh |
Mittelspannung | 27,55 | 6,25 | 147,22 | 1,46 | 24,54 | 1,46 |
Umspannung MS/NS | 36,63 | 7,54 | 168,67 | 2,26 | 28,11 | 2,26 |
Niederspannung | 44,35 | 8,29 | 174,93 | 3,07 | 29,16 | 3,07 |
Blindstrom
Übersteigt der Bezug von Blindarbeit im Abrechnungszeitraum 40% der gleichzeitig übertragenen Wirkarbeit (entspr. cos phi = 0,93), so ist die zusätzlich bezogene Blindarbeit zu vergüten.Der Preis für die Lieferung beträgt in allen Spannungsebenen 1,10 ct/kvarh – netto -.
Entgelte für die Reservekapazität bei Ausfall der Energieerzeugung
bis 200 h Euro/kW/a | 200 bis 400 h Euro/kW/a | bis 600 h Euro/kW/a | |
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Mittelspannung | 68,88 | 82,66 | 96,43 |
Umspannung MS/NS | 91,57 | 109,89 | 128,20 |
Niederspannung | 110,88 | 133,05 | 155,23 |
Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.
Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP | |
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Arbeitspreis | 9,73 Ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 Euro/a |
Elektro-Speicherheizungunterbrechbar/steuerbar | |
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Arbeitspreis | 1,78 Ct/kWh |
Grundpreis | 0,00 Euro/a |
Wärmepumpenunterbrechbar/steuerbar | |
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Arbeitspreis | 1,78 Ct/kWh |
Grundpreis | 0,00 Euro/a |
Ladestationen Elektromobileunterbrechbar/steuerbar | |
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Arbeitspreis | 1,78 Ct/kWh |
Grundpreis | 0,00 Euro/a |
Kommunale Entnahmestellen ohne Lastgangmessung in Niederspannung erhalten einen Rabatt auf den Nettobetrag Netznutzung (nur Arbeitspreis, Leistungspreis, Grundpreis) in Höhe von 10 %. Dieser unterliegt nicht der Umsatzsteuer und ist auf der Rechnung separat auszuweisen.
Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
Kunden mit Leistungsmessung
MSB inkl. monatl. Messung | Messstellenbetrieb Euro/a |
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Zähler MS | 512,00 |
Preisabschlag für kundens. gest. Wandlersatz | 180,00 |
Zähler NS | 350,00 |
Preisabschlag für kundens. gest. Wandlersatz | 18,00 |
Kunden ohne Leistungsmessung
MSB inkl. jährl. Messung | Messstellenbetrieb Euro/a | Zusatzmessung Euro/Messung |
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Eintarifzähler | 7,30 | 2,25 |
Zweitarifzähler | 12,20 | 2,25 |
Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) | 37,25 | 2,25 |
elektronischer Haushaltszähler (EDL21) | 33,25 | 2,25 |
Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.
Zusatzeinrichtungen
MSB | Messstellenbetrieb Euro/St/a |
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Wandler | 18,00 |
Schaltgerät | 12,00 |
Telekommunikationskomponente (z.B. GSM) | 55,00 |
Festnetz-Modem | 30,00 |
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.
Weitere Umlagen
KWKG, § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Abschalt-Umlage
Die zu berechnenden Umlagen sind auf folgender Seite zu entnehmen: www.netztransparenz.de