Netznutzungsentgelte 2025

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom

gültig ab: 01. Januar 2025

Die Entgelte sind Nettopreise und bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (inkl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und Umsatzsteuer.

Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung

Entnahmestelleb < 2.500 h/a
Leistungspreis
kW/a in Euro
b < 2.500 h/a
Arbeitspreis
Ct/kWh
b >= 2.500 h/a
Leistungspreis
kW/a in Euro
b >= 2.500 h/a
Arbeitspreis
Ct/kWh
Monatspreissystem §19 Abs. 1 StromNEV
Leistungspreis
kW/Mon in Euro
Monatspreissystem §19 Abs. 1 StromNEV
Arbeitspreis
Ct/kWh
Mittelspannung 21,495,00119,081,0919,851,09
Umspannung MS/NS27,975,98136,611,6322,771,63
Niederspannung34,296,80148,822,2224,802,22

Blindstrom

Übersteigt der Bezug von Blindarbeit im Abrechnungszeitraum 40% der gleichzeitig übertragenen Wirkarbeit (entspr. cos phi = 0,93), so ist die zusätzlich bezogene Blindarbeit zu vergüten.Der Preis für die Lieferung beträgt in allen Spannungsebenen 1,10 ct/kvarh – netto -.

Entgelte für die Reservekapazität bei Ausfall der Energieerzeugung

bis 200 h Euro/kW/a200 bis 400 h Euro/kW/abis 600 h Euro/kW/a
Mittelspannung53,7364,4875,23
Umspannung MS/NS69,9383,9297,91
Niederspannung85,74102,88120,03

Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.

Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung

Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP
Arbeitspreis7,49 Ct/kWh
Grundpreis60,00 Euro/a
Elektro-Speicherheizung unterbrechbar/steuerbar
Arbeitspreis1,37 Ct/kWh
Grundpreis0,00 Euro/a
Wärmepumpen unterbrechbar/steuerbar
Arbeitspreis1,37 Ct/kWh
Grundpreis0,00 Euro/a
Ladestationen Elektromobile unterbrechbar/steuerbar
Arbeitspreis1,37 Ct/kWh
Grundpreis0,00 Euro/a

Kommunale Entnahmestellen ohne Lastgangmessung in Niederspannung erhalten einen Rabatt auf den Nettobetrag Netznutzung (nur Arbeitspreis, Leistungspreis, Grundpreis) in Höhe von 10 %. Dieser unterliegt nicht der Umsatzsteuer und ist auf der Rechnung separat auszuweisen.

Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung

Kunden mit Leistungsmessung

MSB inkl. monatl. MessungMessstellenbetrieb Euro/a
Zähler MS332,00
Wandlersatz MS180,00
Zähler NS332,00
Wandlersatz NS18,00

Kunden ohne Leistungsmessung

MSB inkl. jährl. MessungMessstellenbetrieb Euro/aZusatzmessung Euro/Messung
Eintarifzähler7,302,25
Zweitarifzähler12,202,25
Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler)37,252,25
elektronischer Haushaltszähler (EDL21)33,252,25

Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.

Zusatzeinrichtungen

MSBMessstellenbetrieb Euro/St/a
Wandler18,00
Schaltgerät12,00
Telekommunikationskomponente (z.B. GSM)55,00
Festnetz-Modem30,00

KA

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.

KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Umlage

Die zu berechnenden Umlagen sind auf folgender Seite zu entnehmen: www.netztransparenz.de

BKZ / HAK

Die Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) und Netzanschlusskosten (NAK) richtet sich nach den auf der Internetseite
des Netzbetreibers publizierten Bedingungen und Preisen.

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