Strom
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Grundsätzlich gilt § 19 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 49 EnWG Abs. 1 und 2.
Die Vorschriften gelten in der jeweils gültigen Fassung!
Technische Richtlinien | veröffentlicht durch |
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TransmissionCode 2003: Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber | VDN |
DistributionCode 2003: Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen | VDN |
MeteringCode 2006: Mindestanforderungen für die Zählung und Datenbereitstellung | VDN |
Technische Richtlinie: EEG- Erzeugungsanlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz – Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien an das Hoch- und Höchstspannungsnetz in Ergänzung zu den NetzCodes | VDN |
Technische Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetreib von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz | VDEW |
Merkblatt zur Technischen Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ | VDN |
Technische Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz | VDEW |
Technische Richtlinie: Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz _ Bau und Betreib von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz | VDN |
Technische Richtlinie: Überspannugsschutz- Schutzeinrichtungen Typ 1 – Richtlinie für den Einsatz von Überspannugsschutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 ( bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen | VDN |
Technische Richtlinie: Netzleitstellen im Querverbund | VDN |
Technische Richtlinie: Notstromaggregate – Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten | VDN |
Technische Richtlinie: Anschlussschränke im Freien (Anschluss von ortfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des VNB) | VDN |
Technische Richtlinie: Anschluss von Telekommunikations- (TK)- Anlagen (Anschluss von Telekommunikations- (TK)- Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz des VNB) | VDN |
Technische Richtlinie: Digitale Schutzsysteme | VDN |
Technische Richtlinie: Beurteilung von Netzrückwirkungen | VWEW |
TAB 2000 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz – Bundesmusterwortlaut | VDEW |
TAB 2000 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Ausgabe der VDEW- Landesgruppen Schleswig- Holstein / Hansestadt Hamburg / Mecklenburg – Vorpommern und Berlin / Brandenburg | Stadtwerke Malchow |
Informativer Anhang zu den TAB 2000 | Stadtwerke Malchow |
Beiblätter der VNB zum Informativen Anhang zu den TAB 2000 | Stadtwerke Malchow |
Technische Anschlussbedingungen Allgemeine Anforderungen | Stadtwerke Malchow |
Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Stromverteilungsnetz | Stadtwerke Malchow |
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Bekanntmachung der Stadtwerke Malchow
Am 08.11.2006 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2477 ff veröffentlicht.
Wir geben hiermit bekannt, dass wir gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 i. V. m. S. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von unserem Anpassungsrecht Gebrauch machen. Damit werden im Strombereich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Bestandteil aller mit den Stadtwerken Malchow bestehenden Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung (Strom).
Bekanntmachung der Stadtwerke Malchow
Am 08.11.2006 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2477 ff veröffentlicht.
Wir geben hiermit bekannt, dass wir gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 i. V. m. S. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von unserem Anpassungsrecht Gebrauch machen. Damit werden im Strombereich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Bestandteil aller mit den Stadtwerken Malchow bestehenden Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung (Strom).
StromNEV und StromNZV
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
§12 Absatz 3 Nr. 3 StromNZV
§17 Absatz 2 Nr. 1 StromNZV
§17 Absatz 2 Nr. 3 StromNZV
§17 Absatz 2 Nr. 4 StromNZV
Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden und Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens
§17 Absatz 2 Nr. 5 StromNZV
§17 Absatz 2 Nr. 6 StromNZV
Rückspeisung aus nachgelagerter Ebene
§27 Absatz 1 StromNEV
Gas
Biogas
1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):
Name des Betreibers oder Firma: Stadtwerke Malchow
Straße, Nr.: Dorfstraße, 1
PLZ, Ort: 17207, Groß Kelle
2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Die Biogasanlage Groß Kelle unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde am 30.09.2010 vorgelegt.
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
¨ Gülle
¨ Rindergülle
¨ Schweinegülle
¨ nachwachsenden Rohstoffen
¨ Grassilage
¨ Maissilage
¨ weitere Substrate: Zuckerrüben, Getreide
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
¨ Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
¨ Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
¨ Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern,Nachgär- und Lagerbehälter
¨ Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
¨ Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransportund/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen)
¨ Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
¨ Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
¨ Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/Nachgärer
¨ Einspeisung des Biogases in das öffentliche Gasversorgungsnetz
¨ weitere Tätigkeiten im Betriebsbereich: Betrieb eines Heizcontainers HTT zur Bereitstellung von Prozesswärme
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten
¨ Biogas: Anhang I,Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: 10.000 kg Menge: 13.514 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3kg/m³ 17.568kg
¨ Biomethan: Anhang I, Nr. 2.1, 12. BImSchV„verflüssigte entzündbare Gase und Erdgas“; Mengenschwelle: 50.000 kg Menge: max.300 Nm³/h Biomethan, dies entspricht bei einer Dichte von1,3 kg/m³ 390 kg/h
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind
– Akustischer Gas- und Rauchmelder in der Biogasanlage
– Meldekette und Meldeverantwortlichkeiten im Alarm- und Gefahrenplan festgelegt
– Bereitschaftsplan der Stadtwerke Malchow
– Aushang Alarmplan auf der Biogasanlage
– Warnhinweise an und auf der Biogasanlage
6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist;
Datum der letzten Prüfung: 01. Dez. 2022 Wiederkehrende sicherheitstechn. Prüfung
Aufsichtsbehörde: StaLU MSE
6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können
Bei zuständiger Behörde zu erfragen.
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können
Kontakt Biogasanlage: Anlagentelefon 039931/539947
Kontakt Stadtwerke Malchow: 039932/1640
Kontakt zuständige Behörde: StALU Meckl. Seenplatte 0385/58869520