für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 (aufgrund von gesetzlichen Anpassungen nicht möglich für Neuanlagen); ein separater Stromzähler ist erforderlich
Highlights
- für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 (nicht möglich für Neuanlagen)
- reduzierte Netzentgelte
Preise
Gültig ab 01.01.2025Jahresabnahme in kWh | Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis €/Monat | ||
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ab/bis | netto | brutto | netto | brutto |
ab 01.01.2025 - - - kWh | 22,52 ct/kWh | 26,80 ct/kWh | 11,72 €/Mon. | 13,95 €/Mon. |
bis 31.12.2024 - - - kWh | 24,02 ct/kWh | 28,58 ct/kWh | 9,56 €/Mon. | 11,38 €/Mon. |
Der Nettoarbeitspreis enthält die Stromsteuer (2,050 Ct/kWh), die Konzessionsabgabe (1,320 Ct/kWh bzw. 0,110 Cent/kWh z. B. bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen), die gesetzlichen Abgaben aus dem Gesetz Kraft-Wärme-Kopplung KWK (0,277 Ct/kWh), den Aufschlag für besondere Netznutzung (1,558 Ct/kWh) und die Offshore-Umlage (0,816 Ct/kWh) sowie die aktuellen Netzentgelte (SWM: 7,490 Ct/kwh, edis: 8,650 Ct/kWh, Wemag: 6,650 Ct/kWh im Regeltarif). Der Lieferant ist bei Änderungen vorgenannter Abgaben und Steuern berechtigt, diese in gleicher Höhe an die Kunden weiterzugeben. Grund- und Arbeitspreise (brutto) enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Änderung der Steuer- und Abgabesätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.