Ausschreibung

Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2023 nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V)

Hier: Wechsel des Abschlussprüfers

Ausschreibung: Wechsel des Abschlussprüfers     PDF

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere derzeitige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nunmehr fünf aufeinander folgende Jahresabschlüsse unseres Unternehmens geprüft. Daher ist ein Prüferwechsel vorzunehmen. Die Auswahl des Abschlussprüfers sowie die mögliche Beauftragung werden durch den Landesrechnungshof Mecklenburg- Vorpommern (LRH M-V) nach unserem Vorschlag erfolgen.

Wir beziehen Sie in die Ausschreibung ein und bitten Sie, ein entsprechendes Angebot unter Berücksichtigung der unten genannten Kriterien abzugeben.

Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Prüfungsauftrag schließt nach § 13 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (- KPG -) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.07.2019 auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG ein. Weiterhin erfolgt eine Prüfung nach KWK und EEG. Darüber hinaus ist der LRH M-V nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vom 30. August 1993 (AmtsBl. M-V 1993, S. 1497) berechtigt, den Prüfungsumfang zu erweitern.

Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der AV-Jap zu erfolgen.

Wir bitten Sie, Ihre ausreichende Erfahrung und Sachkunde über die Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie die vorhandenen Branchenkenntnisse durch eine entsprechende Referenzliste nachzuweisen.

In Ihrem Angebot bitten wir Sie ferner, eine Aussage über die Teilnahme Ihrer Wirtschaftsprüferpraxis/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (Peer Review) zu treffen.

Im Falle einer Beauftragung wird der LRH M-V eine jährliche Unabhängigkeitserklärung im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex einfordern; die Abgabe ist verpflichtend.

Das voraussichtliche Gesamthonorar ist unter Verwendung der Anlage 1 zu unserem Schreiben aufzuschlüsseln. Sollten im Laufe der Prüfung Ereignisse eintreten, die zu einer Erhöhung des geplanten Prüfungsumfangs führen, ist dies rechtzeitig unter Angabe der Gründe und des höheren Zeitbedarfs schriftlich anzuzeigen. Dem Landesrechnungshof ist eine Kopie des Schreibens zuzuleiten.

Die Jahresabschlussprüfung soll im März/April des Jahres 2024 in unseren Geschäftsräumen erfolgen. Wir erwarten die Auslieferung der endgültigen Berichtsexemplare bis zum 15.05.2024. Die Anzahl der auszufertigenden Berichte beträgt 10. Des Weiteren werden 32 Kurztestate (Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk) benötigt.

Der Jahresabschluss 2021 sowie der Lagebericht des Jahres 2021 kann auf Anforderung zugeschickt werden.

Der Abgabe Ihres Angebots sehen wir bis spätestens 22.03.2023 entgegen. Eine Kopie Ihres Angebots wird dem LRH M-V zur Kenntnisnahme übersandt werden. Für weitergehende Fragen oder Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Malchow, den 23.02.2023

 

Robert Kersting                                                                                                                                                                              Werkleiter