Sie haben eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, dass an Ihrer Verbrauchsstelle Zähler für den Strom-, Gas-, oder Wasserverbrauch gewechselt werden müssen. Dieser Wechsel ist nach Ablauf der Eichfrist oder bei neuen gesetzlichen Vorgaben vorgeschrieben. Über dieses Formular können Sie den im Schreiben benannten Terminvorschlag bestätigen. Alternativ können Sie auch die Vereinbarung eines Alternativtermins anstoßen.