Definition und Besitzgrenzen
Der Hausanschluss bezeichnet die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmen und der Kundenanlage. Arbeiten an Hausanschlussanlagen dürfen nur von Installationsbetrieben ausgeführt werden, die von einschlägigen Versorgungsunternehmen zertifiziert sind. So bleibt gewährleistet, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Die Stadtwerke Malchow sind für die Erstellung der Hausanschlüsse in folgenden Gebieten verantwortlich:
- Wasser: im gesamten Amt Malchow.
- Abwasser: im gesamten Amt Malchow.
- Strom: im Gebiet der Inselstadt Malchow inkl. den Ortsteilen.
- Gas: im größten Teil vom Amt Malchow, nicht jedoch in den Ortschaften Walow, Kogel und Rogeez.
- Fernwärme: westliche Stadtbezirke der Inselstadt Malchow.
Der Übergabepunkt (Besitzgrenze) bei den Medien Strom, Gas, Wasser und Fernwärme ist der Zähler. Dieser befindet sich idealerweise im Hausanschlussraum. Bei neu errichteten Hausanschlüssen sind in der Folge wir als Stadtwerke für die Funktion und die Instandhaltung der Leitungen bis zu Ihrem Zähler verantwortlich.
Der Übergabepunkt (Besitzgrenze) beim Medium Abwasser ist der Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze. Hier beginnt satzungsgemäß die Kundenanlage. Für die Instandhaltung und Funktion der Abwasserleitungen auf dem Grundstück ist deshalb der Kunde selbst verantwortlich.
Die Besitzgrenzen werden in den Satzungen der Gemeinden (Wasser, Abwasser), den gesetzlichen Bestimmungen (Strom, Gas) sowie den technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke (Fernwärme) definiert. Bei Altanlagen, welche zeitlich vor den zugrundeliegenden Bestimmungen erstellt wurden, können die Besitzgrenzen abweichen.
Ihr Weg zum neuen Hausanschluss
Der Hausbau ist schon stressig genug. Deshalb bemühen wir uns, Ihnen den Anschluss an das Versorgungsnetz so unkompliziert wie möglich zu machen. Erfahrungsgemäß ist die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches die beste Option (siehe Ansprechpartnerin). So können oft schon im Vorfeld Missverständnisse, Probleme oder kostspielige technischen Lösungen bei der Ver- und Entsorgung vermieden werden.
In folgenden Schritten kommen Sie zu Ihrem Hausanschluss:
- Empfohlen: Beratungsgespräch mit den Kolleginnen aus dem Anschlusswesen.
- Hausanschluss-Antrag im Download-Bereich herunterladen oder online-Hausanschluss öffnen.
- Antrag ausfüllen und geforderte Anlagen beifügen. Bei der Antragstellung Strom ist unbedingt ein Installateur hinzuzuziehen. Zu den Antragsunterlagen gehört zwingend ein Lageplan Ihres Grundstückes mit eingetragenen Gebäuden im Maßstab 1:500. Weiterhin ist ein Grundriss-Zeichnung mit dem gewünschten Zählerort beizubringen.
- Auf Basis Ihrer Angaben schätzen wir den Aufwand und Kosten ab. Sie erhalten dann ein Angebot für den Bau des Hausanschlusses von uns. Für die Medien Strom und Fernwärme erhalten Sie neben dem Angebot für die Baulseistung auch einen Netzanschlussvertrag. In diesem werden verschiedene technische Parameter geregelt.
- Sie senden uns die unterschriebenen Angebote und Netzanschlussverträge zurück.
- Wir vereinbaren mit Ihnen ein Termin zur Herstellung des Hausanschlusses.
- Der Hausanschluss wird gebaut und in Betrieb genommen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis des realen Aufwandes (kann evtl. von der Kostenschätzung abweichen).
Mit der Beantragung eines Hausanschlusses für Strom, Gas oder Fernwärme erhalten Sie automatisch ein Tarifangebot für die Energielieferung. Dieses können Sie dann in aller Ruhe bewerten und gerne beauftragen.