Hausanschluss

Wir erstellen fachgerecht den Hausanschluss für Ihre Immobilie. Im persönlichen Gespräch finden wir für Sie die beste Lösung.

© Thomas Neske

Der Hausanschluss bezeichnet die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmen und der Kundenanlage. Die Installationsarbeiten dürfen nur von Installationsbetrieben ausgeführt werden, die von einschlägigen Versorgungsunternehmen zertifiziert sind. So bleibt gewährleistet, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Die Stadtwerke Malchow sind für die Erstellung der Hausanschlüsse in folgenden Gebieten verantwortlich:

  • Strom: im Netzgebiet der Stadtwerke (entspricht dem Stadtgebiet)
  • Gas: im Netzgebiet der Stadtwerke (entspricht weitgehend dem Amtsgebiet Malchow)
  • Wasser: im Amtsgebiet Malchow
  • Abwasser: im Amtsgebiet Malchow
  • Fernwärme: im Netzgebiet der Stadtwerke (westliche Stadtbezirke)

Der Übergabepunkt (Besitzgrenze) bei den Medien Strom, Gas, Wasser und Fernwärme ist der Zähler. Dieser befindet sich idealerweise im Hausanschlussraum. Bei neu errichteten Hausanschlüssen sind in der Folge wir als Stadtwerke für die Funktion und die Instandhaltung der Leitungen bis zu Ihrem Zähler verantwortlich.

Der Übergabepunkt (Besitzgrenze) beim Medium Abwasser ist der Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze. Hier beginnt satzungsgemäß die Kundenanlage. Für die Instandhaltung und Funktion der Abwasserleitungen auf dem Grundstück ist deshalb der Kunde selbst verantwortlich.

Bei komplexeren Bauvorhaben oder Unsicherheiten empfehlen wir dringend die rechtzeitige Vereinbarung eines Beratungsgespräches. So können oft schon im Vorfeld Probleme oder kostspielige technischen Lösungen bei der Ver- und Entsorgung vermieden werden.

In folgenden Schritten kommen Sie zu Ihrem Hausanschluss:

  1. Hausanschluss-Antrag im Download-Bereich herunterladen oder online-Hausanschluss öffnen
  2. Antrag ausfüllen und geforderte Anlagen beifügen. Bei der Antragstellung Strom ist unbedingt ein Installateur hinzuzuziehen. Zu den Antragsunterlagen gehört unbedingt ein Lageplan Ihres Grundstückes mit eingetragenen Gebäuden im Maßstab 1:500. Weiterhin ist ein Grundriss-Zeichnung mit dem gewünschten Zählerort beizubringen.
  3. Gemäß Antragstellung erfolgt durch uns eine Kostenermittlung.
  4. Basierend auf der Kostenermittlung erteilen Sie uns einen schriftlichen Auftrag.
  5. Ein Termin zur Herstellung der Anschlüsse wird vereinbart.
  6. Hausanschluss wird gebaut und in Betrieb genommen.
  7. Rechnungsstellung erfolgt auf Basis des realen Aufwandes (kann evtl. von der Kostenermittlung abweichen).
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