Maßgeschneiderte Produkte für Ihren Betrieb
Jeder Betrieb hat andere Anforderungen – Egal ob es um Strom, Gas, Wasser oder Abwasser geht. Die Stadtwerke Malchow sind in Versorgungsfragen Ihr Partner auf Augenhöhe. Wir sind immer für Sie da und stehen Ihnen auch bei Problemen zur Seite.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir die für Sie wirtschaftlichste Lösung und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich ein Beratungsgespräch mit unserer Kundenberatung (Tel: (039932) 164 – 187, E-Mail schreiben). Wir freuen uns auf Sie.
SLP-Geschäftskunden-Tarife
SLP ist die Abkürzung für „Standardlastprofil“. Das bedeutet, dass Ihr unterjähriges Verbrauchsverhalten über ein statistisch validiertes Lastprofil abgeschätzt wird. Diese Abschätzung benötigen wir als Versorger wiederrum für unseren Einkauf und die aktuellen Prognosen. SLP-Tarife werden wie ganz normale Haushaltstarife abgerechnet. Es gibt einen Arbeitspreis und einen pauschalen Grundpreis. In der Regel erfolgt nur am Jahresende eine Zählerablesung und eine Rechnungsstellung. SLP-Tarife können angeboten werden, wenn Ihr Energiebedarf eine gewisse Schwelle nicht überschreitet:
- Strom: jährlicher Strombezug bis 100.000 kWh oder Leistungsbedarf bis 30 kW,
- Gas: jährlicher Gasbezug bis 1.500.000 kWh oder Leistungsbedarf bis 500 kW.
Kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice für Ihr individuelles Angebot.
RLM-Geschäftskunden-Tarife
RLM ist die Abkürzung für „Registrierte Leistungsmessung“. Das bedeutet, dass bei Ihnen ein Zähler verbaut wird, der Ihren Verbrauch mit hoher zeitlichen Auflösung misst und live per Funk an uns übermittelt. Dadurch haben wir als Versorger sehr präzise Daten für unseren Einkauf und die Prognosen. In vielen Fällen können dadurch die Preise geringer ausfallen. Die Abrechnung bei RLM-Tarifen unterscheidet sich zu derjenigen bei Haushaltstarife. Es gibt einen Arbeitspreis und einen Leistungspreis, der in Abhängigkeit von Ihrer Spitzenleistung abgerechnet wird. Bei RLM-Tarifen gibt es eine monatliche Rechnungsstellung. RLM-Tarife können angeboten werden, wenn Ihr Energiebedarf eine gewisse Schwelle überschreitet:
- Strom: jährlicher Strombezug ab 100.000 kWh oder Leistungsbedarf ab 30 kW,
- Gas: jährlicher Gasbezug ab 1.500.000 kWh oder Leistungsbedarf ab 500 kW.
Kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice für Ihr individuelles Angebot.
Ersatzversorgungstarif Strom für Nicht-Haushaltskunden
Die Stadtwerke Malchow bieten die gesetzliche Ersatzversorgung mit Elektrizität entsprechend auf Grundlage §36 des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 26.10.2006 an.
Ersatzversorgungstarif Gas für Nicht-Haushaltskunden
Die Stadtwerke Malchow bieten die gesetzliche Ersatzversorgung entsprechend der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gas GVV) vom 26.10.2006.