Fragen und Antworten

Wiederkehrende Fragen haben wir gesammelt und für Sie beantwortet. Falls Sie weitergehende Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte jederzeit gerne.

Zähler-Ablesung

Die Ablesung der Zähler für Strom, Gas und Wasser bei Haushaltskunden geschieht in der Regel einmal jährlich zum Jahresende. Die Ablesung erfolgt dabei generell auf zwei verschiedenen Wegen:

Zählerablesung durch Mitarbeiter der Stadtwerke

Die meisten Zähler werden durch unsere Mitarbeiter im Dezember abgelesen. Im amtlichen Mittteilungsblatt der Gemeinden wird die Zählerablesung rechtzeitig angekündigt. Zur Zählerablesung klingeln wir bei Ihnen zu Hause. Die Ablesung selbst dauert nur wenige Minuten. Da wir alle Zähler im Versorgungsgebiet innerhalb von zwei Wochen ablesen, ist es uns aus organisatorischen Gründen nicht möglich, vorher mit allen Kunden Termine abzustimmen. Wenn Sie nicht zu Hause sind oder gerade nicht die Tür öffnen können, erhalten sie eine Postkarte mit einer Telefonnummer in den Briefkasten. Sie können dann einen für Sie passenden Ausweichtermin abstimmen. Selbstverständlich betreten wir die Wohnung nur, wenn auch Erwachsene Personen im Haushalt anwesend sind.

Alle Mitarbeiter der Stadtwerke sind an ihrer Dienstkleidung und dem Dienstausweis zu identifizieren. Wenn Sie Bedenken oder Zweifel haben, kontaktieren Sie einfach unser Sekretariat unter der Rufnummer (03 99 32) 164 – 0. Dieses kann Ihnen dann gerne den Einsatz bestätigen. Die Zählerablesung durch unsere Mitarbeiter dient auch Ihrer Sicherheit. Wir schreiben dabei nicht nur die Zählerstände auf, sondern kontrollieren auch die Sicherheit und Funktion der Übergabearmaturen. Falls wir dabei Probleme feststellen, handeln wir sofort.

Zählerablesung durch die Kunden selbst

Einen Teil unserer Kunden im Versorgungsgebiet wird nicht durch unsere Mitarbeiter abgelesen, sondern erhält einen Brief mit der Aufforderung zur Übermittlung der Zählerstände (Ablesekarten). Dabei handelt es sich z. B. um Objekte, die nicht dauerhaft bewohnt sind (z. B. Ferienhäuser). Auch einige ländlicher Ortteile oder Straßenzüge erhalten in der Regel Ablesekarten. Sie können uns dann die Ablesekarte per Post oder E-Mail zukommen lassen. Alternativ können Sie auch den Briefkasten in der Straße der Jugend 2, 17213 Malchow benutzen. Am einfachsten ist jedoch die Online-Zählerstandsmeldung.

Der Gaszählerstand wird in Kubikmeter [m³] abgelesen. Auf dem Gaszähler wird dieser meist mit drei Nachkommastellen angegeben. Sie können uns die Nachkommastellen mitteilen oder auf ganze Kubikmeter runden. Der Brennwert beschreibt die Energiemenge in Kilowattstunden [kWh], die ein Kubikmeter [m³] Gas enthält. Der Brennwert unterliegt im Jahresverlauf leichten natürlichen Schwankungen. Als Jahresmittel sind 11 kWh/m³ ist ein guter Richtwert. Um den Gasverbrauch in Kilowattstunden [kWh] abzuschätzen, müssen Sie Ihren Verbrauch im Kubikmetern [m³] also mit den Faktor 11 kWh/m³ multiplizieren.

Bei jeder Zählerablesung wird auch das Datum notiert. Wenn beispielsweise der Zählerstand Anfang Dezember abgelesen wird, erfolgt für die verbleibenen Wochen des Jahres eine automatische Hochrechung auf den Ganzjahresverbrauch. Die Berechnung basiert auf qualifizierten Methoden. Ihrer Jahresendabrechnung ist dann auch der Wert der Hochrechnung zurgrundegelegt. Größere Abweichungen zwischen berechneten und realen Verbrauch gibt es in der Regel nicht. Sie können auf Wunsch die Genauigkeit selbständig erhöhen, wenn Sie ganz zum Ende des Jahres (z. B. direkt am 31.12.) eine zusätzliche Online-Zählerstandsmeldung abgeben. In der Regel ist dies aber nicht notwendig.

Vertrag und Rechnung

Bei einem Wohnungswechsel muss der Versorgungsvertrag gekündigt werden, auch wenn Sie an Ihrer neuen Wohnadresse weiterhin Kunde der Stadtwerke sein möchten. Das liegt daran, dass Versorgungsverträge rechtlich an die jeweilige Wohnadresse gebunden sind.

Bei Abmeldung aus der alten Wohnung und der damit verbundenen Kündigung Ihrer Versorgungsverträge werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben oder Unterlagen von Ihnen:

  • Zählernummer der alten Wohnung,
  • Zählerstand am Tag des Auszuges,
  • Name des Folgemieters in der alten Wohnung (wenn möglich),
  • Ihre neue Anschrift sowie Ihre Bankverbindung, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zustellen und eventuelle Guthaben direkt erstatten können,
  • rechtsgültige Unterschrift und Datum.

Sie können uns die Daten persönlich oder schriftlich übergeben. Am einfachsten geht es aber, wenn Sie unser Online-Abmeldeformular nutzen.

In den meisten Fällen können wir Sie auch an Ihrem neuen Wohnort weiterversorgen. Melden Sie sich einfach nach der Abmeldung an Ihrer alten Adresse an der neuen Adresse wieder an. Für die Anmeldung in Ihrer neuen Wohnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zählernummer der neuen Wohnung,
  • Zählerstand am Tag des Einzuges,
  • Ihre neue Anschrift sowie Ihre Bankverbindung für die Einzugsermächtigung (empfohlen),
  • rechtsgültige Unterschrift und Datum.

Auch dafür stellen wir Ihnen ein einfaches Onlineformular zur Verfügung. Bei Fragen können Sie aber auch jederzeit unseren Kundenservice kontaktieren mit der Telefonnummer (039932) 164 – 192.

Bei Fragen zu Rechnungen, Preisen und Tarifen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Verbrauchsabrechnung zur Verfügung. Sie können uns auf verschiedene Wege erreichen:

Durch einen Zahlungsverzug entstehen Ihnen Kosten. Am besten besprechen Sie den Sachverhalt direkt mit unserem Kundenservice, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Sie erreichen Ihn mit der Telefonnummer (039932) 164 – 192.

Gemäß §23 und §24 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), §23 und §24 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und §27, §29 und §30 der AVBWasserV werden folgenden Kosten erhoben:

UrsacheKosten
Mahnung / Sperrankündigung5,00 €
Kassierungsbemühung / Zahlungsaufforderung19,15 €
Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens15,00 €
Absperren eines Anschlusses44,04 €
Öffnen eines Anschlusses52,41 €
Trennen eines Hausanschlusses (Gas – NDAV)285,74 €
Wiederherstellen eines Hausanschlusses (Gas – NDAV)333,20 €
Verzugszinsen pro Monat gemäß KAG / AO § 2401.00 %
Stundungszinsen pro Monat gemäß KAG/ AO § 2380.50 %

Bitte informieren Sie uns möglichst schnell schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung (neue IBAN und BIC). So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden. Am unkompliziertesten geht das über unser Kundenportal.

Ihre Abschlagsbeträge ändern sich in der Regel dadurch nicht. Wenn Sie uns den Zählerstand zum Änderungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen. Andernfalls werden qualifizierte Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Nachteile entstehen Ihnen dadurch in der Regel nicht.

zur Zählerstandsmeldung

Abschläge

Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten. Bis die tatsächliche Verbräuche über einen längeren Zeitraum vorliegen, halten wir uns bei Wohnungen an Durchschnittswerte, die sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Mitberücksichtigt werden u. a. die Warmwasseraufbereitung, die Heizung und Ähnliches. Sie können jedoch jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren, um die Richtigkeit dieses Betrags zu überprüfen.

Anmeldeformular

Zählerstandsmeldung

Rückrufformular

Am Jahresende erfolgt die Ablesung Ihres Zählers. Aus den Verbrauchswerten wird das tatsächliche Entgelt der zurückliegenden Verbrauchsperiode ermittelt. Diesem Wert werden die geleisteten Abschlagszahlungen gegenübergestellt. Mit der Jahresendabrechnung zu Beginn eines neuen Kalenderjahres erhalten Sie dann entweder eine Rückzahlung (bei zu viel gezahlten Abschlägen) oder eine Nachzahlungsaufforderung (wenn Ihre Abschläge zu niedrig waren). Festgestellte Abweichungen führen unter Berücksichtigung geplanter Preisänderungen dann auch zur Veränderung des künftigen Abschlagsbetrags im neuen Abrechnungszeitraum. Über Tarifänderungen werden Sie selbstverständlich rechtzeitig informiert.

Falls sich Ihr Verbrauchsverhalten absehbar ändert, können Sie die Höhe Ihrer zukünfitgen monatlichen Abschläge anpassen. Das ist zum Bespiel der Fall, wenn sich die Nutzungsfrequenz Ihrer Immobilie stark verändert oder neue Verbraucher wie Wärmepumpen angeschafft wurden. Am einfachsten ändern Sie Ihre Abschläge direkt im Kundenportal. Zu Ihrem Schutz sind die Einstellmöglichkeiten aber etwas eingeschränkt. So erfolgt eine automatische Plausibilitätsprüfung durch das Computersystem, bevor die neuen Werte hinterlegt werden. Alternativ zum Kundenportal steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.

Moderne und intelligente Stromzähler

Für Informationen zur Digitalisierung des Messwesens haben wir eine eigenständige Informationsseite erstellt. Sie finden die Seite über folgenden Link.

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