Heizung defekt, alt oder Sanierung geplant?
Das müssen Sie als Hauseigentümer jetzt wissen!
Die Heizung wird nicht mehr richtig warm, die Reparaturen häufen sich oder Ihr Kessel hat bereits stolze 20 bis 30 Jahre Arbeit hinter sich? Wenn ein Heizungsaustausch im Raum steht, wirbelt das bei Eigentümern im Amt Malchow verständlicherweise viele Fragen auf: Was verlangt das Gesetz von mir? Muss ich sofort handeln? Und welche Technologie ist für mein Haus überhaupt die Richtige?
Als Ihr regionaler Partner bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, wie Sie mit der richtigen Planung langfristig Kosten und CO₂-Emissionen sparen.
1. Die Entwarnung vorweg:
Kein sofortiger Austauschzwang!
Mit dem Beschluss des Kommunalen Wärmeplans im Dezember 2025 wurde eine wichtige strategische Grundlage für unsere Region geschaffen. Der reine Beschluss des Wärmeplans verpflichtet Sie aber nicht dazu, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen oder aufwendig umzurüsten.
- Bestehende Heizungen dürfen ganz normal weiter betrieben und bei Defekten auch repariert werden.
- Ernst wird es erst bei einem kompletten Heizungstausch: Da das Amt Malchow zu den Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern zählt, greift die strenge gesetzliche Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei einem kompletten Heizungswechsel regulär erst nach dem 30. Juni 2028. Bis dahin gibt es flexible Übergangsregelungen (Gebäudeenergiegesetzes GEG §71).
Hinweis: die Bundesregierung beabsichtigt aktuell, den vorgeschriebenen Anteil der erneuerbaren Energien zu reduzieren. Stichwort „Biotreppe“. Belastbare Informationen dazu sind aber erst mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zu erwarten.
2. Warum Abwarten trotzdem teuer werden kann.
Auch wenn das aktuelle Gesetz Ihnen Zeit lässt und womöglich noch einmal abgeschwächt wird, gibt es dennoch zwei starke Argumente, sich schon jetzt über zukünftige Heizoptionen zu informieren.
- Der Sanierungsstau in unserer Region: Unsere Auswertungen haben gezeigt, dass im Amt Malchow rund 37 % aller zentralen Heizungsanlagen 20 Jahre und älter sind, 14 % davon haben sogar die 30-Jahre-Marke überschritten. In den kommenden Jahren steht uns ein massiver Modernisierungsbedarf bevor. Wer rechtzeitig plant, vermeidet lange Wartezeiten bei Fachbetrieben.
- Der Anstieg des CO₂-Preises: Fossile Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas und Heizöl werden durch den steigenden CO₂-Preis in den nächsten Jahren wahrscheinlich deutlich teurer. Ab 2027 bildet sich dieser Preis frei am europäischen Markt – Experten erwarten einen spürbaren Preissprung. Wer perspektivisch auf erneuerbare Energien setzt, schützt sich vor unkalkulierbaren Mehrkosten in der Zukunft.
3. Welche Optionen haben Sie im Amt Malchow?
Je nachdem, wo sich Ihr Gebäude befindet, empfiehlt die Kommunale Wärmeplanung des Amtes Malchows verschiedene zukunftsfähige Lösungen:
- Fernwärme: In Teilen der Inselstadt Malchow betreiben die Stadtwerke Malchow bereits ein Wärmenetz, das aktuell schrittweise modernisiert, dekarbonisiert und erweitert wird. Befindet sich Ihr Gebäude im aktuellen Netzgebiet oder im Ausbaugebiet, kann der Anschluss an die Fernwärme die komfortabelste und langfristig sicherste Option für Sie sein. In der Fernwärme setzen die Stadtwerke Malchow bei der Wärmeerzeugung auf Biomethan-Blockheizkraftwerke und Großwärmepumpen.
- Strombasierte Wärmepumpen: Für einen großen Teil der Gebäude im Amtsbereich – insbesondere im ländlichen Raum, wo die Bebauungsdichte relativ gering ist – bildet die Wärmepumpe ein wirtschaftliche Option. Moderne Wärmepumpen können auch hohe Vorlauftemperaturen von über 70 °C liefern. Damit sind sie – oft schon mit überschaubaren, gezielten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude – hervorragend für bestehende Einfamilienhäuser geeignet.
- Grüne Gase: Ist Ihre Gasheizung noch relativ neu oder ist die Aufstellung einer Wärmepumpe nicht möglich, zulässig oder wirtschaftlich, können Sie statt Erdgas auch einfach Biomethan einsetzen. Auch damit erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten. Die Stadtwerke Malchow bieten Ihnen dafür verschiedene Biogastarife an. Mit dem steigenden CO₂-Preis werden diese perspektivisch noch attraktiver werden.
Hinweis: die aktuelle Tarifgestaltung mit den Produkten „Bio-Gas 65“ und „Bio-Gas-100“ orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Sollten sich diese zuküftig ändern, werden wir auch dafür attraktive Tarife anbieten - Hybridlösungen: Auch die nachträgliche Kombination einer bestehenden Gasheizung mit einer kleineren Wärmepumpe kann eine wirtschaftliche Lösung sein.
- Biomasse (Holz/Pellets): Besonders im ländlichen Raum und bei vorhandenem Platz für die Lagerung bleibt lokal verfügbares Restholz eine günstige und CO₂-neutrale Alternative.
4. Wenn Sie eine Sanierung planen, können Sie jetzt von staatlicher Förderung profitieren.
Die staatliche Förderung für Energetische Sanierungen oder den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen wird von Experten aktuell als „historisch gut“ eingestuft. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie bei Maßnahmen Zuschüsse für die förderfähigen Kosten erhalten (abhängig von Faktoren wie Einkommen, Schnelligkeit des Umstiegs und Effizienzbonus).
Wichtiger Tipp: Anträge für staatliche Zuschüsse müssen zwingend vor dem Beginn der eigentlichen Baumaßnahme gestellt werden!
Folgende drei Schritte empfehlen wir, wenn Sie eine Modernisierung planen.
- Orientierung einholen: Informationen zur Energiewende erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
- Expertenrat nutzen: Es ist generell empfehlenswert, vor der Entscheidung über Modernisierungsmaßnahmen eine neutrale Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Der Bund hat entsprechende Ansprechpartner zusammengetragen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen nicht nur die besten Schritte für Ihr Haus, sondern sichert Ihnen oft sogar zusätzliche Förderboni. Das Bundesamt (BAFA) bezuschusst diese Beratung übrigens mit 50 %.
- Kontakt zu den Stadtwerken aufnehmen: Prüfen Sie mit uns gemeinsam, ob Ihr Gebäude im Fernwärme-Ausbaugebiet liegt oder welche anderen Versorgungsmedien in Frage kommen.
Ihre Ansprechpartner für Beratung und Planung vor Ort:
- Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger: Er kennt Ihre aktuelle Heizungsanlage und Ihr Gebäude oft schon seit vielen Jahren. Viele Schornsteinfegermeister besitzen die staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zum Gebäudeenergieberater und sind in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragen. Fragen Sie einfach direkt bei Ihrem Schornsteinfeger nach, ob er diese umfassende Beratung und die Beantragung von Fördermitteln für Sie übernehmen kann!
- Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern: Unabhängige Experten für Sanierung und Fördermittel
Telefon: 0800 809 802 400 (kostenfrei)
Web: www.verbraucherzentrale-mv.eu - Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA): Diese berät Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Klimaschutz.
Telefon: (0381) 208 70 0
Web: www.leka-mv.de - Stadtwerke Malchow: Ihr lokaler Versorger im Bereich Strom, Gas und Fernwärme.
Für alle Fragen zu Hausanschlüssen:
Ilka Becker: ilka.becker@stadtwerke-malchow.de, (039932) 164 174
Für alle Fragen zur Fernwärme (vorzugsweise per E-Mail):
Dr. Robert Kersting, robert.kersting@stadtwerke-malchow.de, (039932) 164 131
Den vollständigen Endbericht des Kommunalen Wärmeplans finden Sie zum Nachlesen auf den Seiten des Amtes Malchow.