Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung soll die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Malchows über die möglichen Optionen bei der Beheizung Ihrer Gebäude informieren. Die Planung liefert dabei Hinweise und Empfehlungen, schreibt aber keine Pflichten vor.

© Thomas Neske

Heizung defekt, alt oder Sanierung geplant?
Das müssen Sie als Hauseigentümer jetzt wissen!

Die Heizung wird nicht mehr richtig warm, die Reparaturen häufen sich oder Ihr Kessel hat bereits stolze 20 bis 30 Jahre Arbeit hinter sich? Wenn ein Heizungsaustausch im Raum steht, wirbelt das bei Eigentümern im Amt Malchow verständlicherweise viele Fragen auf: Was verlangt das Gesetz von mir? Muss ich sofort handeln? Und welche Technologie ist für mein Haus überhaupt die Richtige?

Als Ihr regionaler Versorgungspartner bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, wie Sie mit der richtigen Planung langfristig Kosten und CO₂-Emissionen sparen.

1. Die Entwarnung vorweg:
Kein sofortiger Austauschzwang!

Mit dem Beschluss des Kommunalen Wärmeplans im Dezember 2025 wurde eine wichtige strategische Grundlage für unsere Region geschaffen. Der reine Beschluss des Wärmeplans verpflichtet Sie aber nicht dazu, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen oder aufwendig umzurüsten.

  • Bestehende Heizungen dürfen ganz normal weiter betrieben und bei Defekten auch repariert werden.
  • Bei einem Heizungstausch kommt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zum tragen. Entscheidet man sich für den Einbau einer neuen Gas- und Ölheizung, muss diese einen zunehmenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen („Biotreppe“):
    – ab 2029: mindestens 10 %
    – ab 2030: mindestens 15 %
    – ab 2035: mindestens 30 %
    – ab 2040: mindestens 40 %

2. Warum Abwarten trotzdem teuer werden kann.

Auch wenn Ihnen das aktuelle Gesetz noch etwas Zeit lässt, gibt es dennoch Argumente, sich schon jetzt über zukünftige Heizoptionen zu informieren.

  • Der Sanierungsstau in unserer Region: Unsere Auswertungen haben gezeigt, dass im Amt Malchow rund 37 % aller zentralen Heizungsanlagen 20 Jahre und älter sind, 14 % davon haben sogar die 30-Jahre-Marke überschritten. In den kommenden Jahren steht uns ein massiver Modernisierungsbedarf bevor. Wer rechtzeitig plant, vermeidet lange Wartezeiten bei Fachbetrieben.
  • Der Anstieg des CO₂-Preises: Fossile Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas und Heizöl werden durch den steigenden CO₂-Preis in den nächsten Jahren wahrscheinlich deutlich teurer. Ab 2027 bildet sich dieser Preis frei am europäischen Markt – Experten erwarten einen spürbaren Preissprung. Wer perspektivisch auf erneuerbare Energien setzt, schützt sich vor unkalkulierbaren Mehrkosten in der Zukunft.

3. Welche Optionen haben Sie im Amt Malchow?

Je nachdem, wo sich Ihr Gebäude befindet, empfiehlt die Kommunale Wärmeplanung des Amtes Malchows verschiedene zukunftsfähige Lösungen:

  • Fernwärme: In Teilen der Inselstadt Malchow betreiben die Stadtwerke Malchow bereits ein Wärmenetz, das aktuell schrittweise modernisiert, dekarbonisiert und erweitert wird. Befindet sich Ihr Gebäude im aktuellen Netzgebiet oder im Ausbaugebiet, kann der Anschluss an die Fernwärme die komfortabelste und langfristig sicherste Option für Sie sein. In der Fernwärme setzen die Stadtwerke Malchow bei der Wärmeerzeugung auf Biomethan-Blockheizkraftwerke und Großwärmepumpen. Mit einem Fernwärmeanschluss der Stadtwerke erfüllen Sie alle Anforderungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes.
  • Strombasierte Wärmepumpen: Für einen großen Teil der Gebäude im Amtsbereich – insbesondere im ländlichen Raum, wo die Bebauungsdichte relativ gering ist – bildet die Wärmepumpe ein wirtschaftliche Option. Moderne Wärmepumpen können auch hohe Vorlauftemperaturen von über 70 °C liefern. Damit sind sie – oft schon mit überschaubaren, gezielten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude – hervorragend für bestehende Einfamilienhäuser geeignet.
  • Grüne Gase (Biotreppe): Ist Fernwärme nicht verfügbar und die Aufstellung einer Wärmepumpe nicht möglich, zulässig oder wirtschaftlich, können Sie auch eine neue Gasheizung verbauen. Statt reinem Erdgas müssen Sie dann ab 2029 anteilig Biomethan einsetzen („Biotreppe“). Die Stadtwerke Malchow bieten Ihnen dafür verschiedene Biogastarife an. Die Stadtwerke werden sich zukünfig bei den Beimischungsquoten an den gesetzlichen Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes orientieren.
  • Hybridlösungen: Auch die nachträgliche Kombination einer bestehenden Gasheizung mit einer kleineren Wärmepumpe kann eine wirtschaftliche Lösung sein.
  • Biomasse (Holz/Pellets): Besonders im ländlichen Raum und bei vorhandenem Platz für die Lagerung bleibt lokal verfügbares Restholz eine günstige und CO₂-neutrale Alternative.

4. Wenn Sie eine Sanierung planen, können Sie jetzt von staatlicher Förderung profitieren.

Die staatliche Förderung für Energetische Sanierungen oder den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen wird von Experten aktuell als „historisch gut“ eingestuft. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie bei Maßnahmen Zuschüsse für die förderfähigen Kosten erhalten (abhängig von Faktoren wie Einkommen, Schnelligkeit des Umstiegs und Effizienzbonus).
Wichtiger Tipp: Anträge für staatliche Zuschüsse müssen zwingend vor dem Beginn der eigentlichen Baumaßnahme gestellt werden!

Folgende drei Schritte empfehlen wir, wenn Sie eine Modernisierung planen.

  1. Orientierung einholen: Informationen zur Energiewende erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
  2. Expertenrat nutzen: Es ist generell empfehlenswert, vor der Entscheidung über Modernisierungsmaßnahmen eine neutrale Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Der Bund hat entsprechende Ansprechpartner zusammengetragen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen nicht nur die besten Schritte für Ihr Haus, sondern sichert Ihnen oft sogar zusätzliche Förderboni. Das Bundesamt (BAFA) bezuschusst diese Beratung übrigens mit 50 %.
  3. Kontakt zu den Stadtwerken aufnehmen: Prüfen Sie mit uns gemeinsam, ob Ihr Gebäude im Fernwärme-Ausbaugebiet liegt oder welche anderen Versorgungsmedien in Frage kommen.

Ihre Ansprechpartner für Beratung und Planung vor Ort:

  • Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger: Er kennt Ihre aktuelle Heizungsanlage und Ihr Gebäude oft schon seit vielen Jahren. Viele Schornsteinfegermeister besitzen die staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zum Gebäudeenergieberater und sind in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragen. Fragen Sie einfach direkt bei Ihrem Schornsteinfeger nach, ob er diese umfassende Beratung und die Beantragung von Fördermitteln für Sie übernehmen kann!
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern: Unabhängige Experten für Sanierung und Fördermittel
    Web: www.verbraucherzentrale-mv.eu
    Tel.: 0800 809 802 400 (kostenfrei)
  • Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA): Diese berät Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Klimaschutz.
    Web: www.leka-mv.de
    Tel.: (0381) 208 70 0
  • Stadtwerke Malchow: Ihr lokaler Versorger im Bereich Strom, Gas und Fernwärme.
    Für alle Fragen zu Hausanschlüssen: Ilka Becker
    E-Mail: ilka.becker@stadtwerke-malchow.de
    Tel.: (039932) 164 174
    Für alle Fragen zur Fernwärme: Dr. Robert Kersting (Bitte vorzugsweise per E-Mail kontaktieren)
    E-Mail: robert.kersting@stadtwerke-malchow.de
    Tel.: (039932) 164 131

Den vollständigen Endbericht des Kommunalen Wärmeplans finden Sie zum Nachlesen auf den Seiten des Amtes Malchow.

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