Seit Januar 2026 gilt in Malchow eine neue Fernwärmesatzung. Diese präzisiert Rechte und Pflichten von aktuellen und potentiellen Anschlussnehmern im Fernwärmeversorgungungsgebiet.
Die Satzung wurde in Malchow durchaus kontrovers diskutiert. Denn natürlich ist jede Satzung generell ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite schafft sie Sicherheit, Ordnung, Transparenz und Planbarkeit, auf der anderen Seite bedeuetet eine Satzung aber auch immer rechtliche Einschränkungen für Einzelne und Bürokratie. Aus Sicht der Mehrheit der Kommunalpolitik, der Stadt und der Stadtwerke überwiegen jedoch die Vorteile klar.
Ziele der Malchower Fernwärmesatzung
Die neue Satzung soll dazu beitragen, dass die Fernwärme in Malchow langfristig sicher, günstig und verlässlich bleibt.
- Erhöhung der Anschlussdichte durch Neuanschlüsse
> Dies führt zu besseren Preisen für alle Anschlussnehmer - Erhöhung der Hürden für einen evtl. Fernwärmeausstieg
> Absicherung des Solidarprinzips und der kommunalen Investitionen - Verlässliches Angebot für Kunden in dynamischen Zeiten
> Kunden im Versorgungsgebiet haben das Recht auf einen Fernwärmeanschluss - Erhöhung des Bewusstseins für die Fernwärme
> Die Fernwärme ist gemeinwohlorientiert und wirtschaftlich für alle
Insbesondere der unter § 6 beschriebene „Anschluss- und Benutzungszwang“ sorgte in den Diskussionen bei dem ein oder anderen für Befürchtungen. Diese Befürchtungen sind aber aus unserer Sicht weitgehend unbegründet.
Wiederkehrender Fragen zur Satzung
Wir haben zu einigen Fragen Stellung genommen, die uns in den letzten Monaten öfter begegnet sind.
Die kurzfristigen Auswirkungen auf die aktuellen Anwohner sind sehr klein. Die Satzung soll die Fernwärme langfristig absichern (wenn in Zukunft ein Heizungstausch ansteht). Kurzfristig Auswirkungen hat die Satzung vorrangig für Neubauprojekte.
Sie haben ein Recht darauf, dass Sie von den Stadtwerken einen Fernwärme-Anschluss bekommen und versorgt werden (im Netzgebiet). Durch die Förderung des Solidargedankens gibt Ihnen die Satzung weithin langfristige Preissicherheit.
Keine. Die Satzung wirkt nur in Gebieten mit ausgebautem Fernwärme-Netz. Wenn sich an Ihrem Grundstück keine Fernwärmeleitung befindet, hat die Satzung keine Relevanz für Sie. Die Stadtwerke werden auch nicht wahrlos neue Leitungen im Stadtgebiet bauen. Der bestehnde Ausbauplan ist örtlich sehr eng begrenzt und richtigt sich nach wirtschaftlichen Kriterien. Er ist bereits auf unserer Homepage veröffentlicht.
Zunächst einmal nichts. Sie dürfen Ihre Heizung selbstverständlich so lange betreiben, wie sie wollen. Erst bei einem Ersatz oder Tausch der Heizung findet die Satzung Anwendung.
Das Fernwärmenetz basiert auf Solidarität (ähnlich wie das Trinkwasser- und Abwassernetz). Günstige Preise sind nur mit hoher Anschlussdichte möglich. Die Satzung hilft, diese zu erhöhen.
Auch als Gas- oder Stromkunde ist ihre „Wahlfreiheit“ relativ überschaubar. Auf die Höhe der Netzentgelte, Steuern und Umlagen haben Sie als Kunde keinerlei Einfluss. Der restliche Anteil wird meist durch Börsenpreise definiert. Die Unterschiede zwischen einem günstigen und einem teuren Energieanbieter liegt in der Regel bei 5 bis 10 %.
Die Satzung ist aus unserer Sicht sehr ausgewogen. Die Anschlusspflicht sieht zum Beispiel verschiedene Ausnahmen vor. So sind Kamine natürlich weiterhin zulässig. Auch kann der Kunde der Pflicht entgehen, wenn er ein ökologisch gleichwertiges System verbaut. Auch in sozialen Härtefällen gibt es hinreichend Spielraum. Darüber hinaus gibt es eine Übergangsfrist.
Wenn Sie im Netzgebiet der Fernwärme wohnen und planen, Ihre Öl- oder Gasheizung abzuschaffen, kontaktieren Sie uns einfach frühzeitig. Zusammen mit Ihnen besprechen wir die möglichen Optionen und die nächsten Schritte. Angst vor hohen Investionen müssen Sie nicht haben. Gemeinsam finden wir einen für Sie attraktiven Weg.
Wenn Sie weitere Fragen zur Satzung haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.
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