Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Seit 01.01.2024 gibt es neue Regelungen zum Anschluss und Betrieb sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden Wärmepumpen, Wallboxen, Speicher und Klimageräte bezeichnet.

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Was galt bisher?

Bis zum 31.12.2023 gab es besondere Regelungen nur für Wärmepumpen und Wallboxen. So konnten zum einen Wärmepumpen und Wallboxen ohne Steuerbarkeit direkt an den bestehenden Haushalts-Stromzähler angeschlossen werden. In diesem Fall bekam der Anlagenbetreiber kein vergünstigtes Netzentgelt. Zum anderen konnten Wärmepumpe und Wallbox über einen separaten Zähler angeschlossen und mit einer Abschaltzeit von 2 x 2 Stunden pro Tag versehen werden. Waren die letztgenannten Voraussetzungen erfüllt, erhielt der Anlagenbetreiber eine vom Netzbetreiber individuell berechnete Netzentgeltreduzierung. Diese wurde bei Wahl eines entsprechenden Tarifs vom Lieferanten an den Endkunden weitergegeben. Für Anlagen die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, gilt dies vorerst weiterhin.

Was ist neu?

Für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, gelten andere Bedingungen. Grundsätzlich müssen alle neuen Klimageräte, Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher steuerbar sein. Das heißt, dass sie entweder über ein durch den Anlagenbetreiber betriebenes Energiemanagementsystem gesteuert werden können oder dass die Voraussetzungen für die Direktsteuerung durch den Netzbetreiber hergestellt werden müssen.

Für den Anschluss einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung sind immer die Formulare „Netzanschluss Strom“ und „Antrag 14a“ auf unserer Homepage durch das Elektroinstallationsunternehmen auszufüllen. Im Gegenzug zur Einrichtung der Steuerbarkeit erhält der Anlagenbetreiber von uns als Netzbetreiber ein reduziertes Netzentgelt.

Was bedeutet reduziertes Netzentgelt?

Im Gegenzug zur Einrichtung der Steuerbarkeit erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber eine Reduzierung des Netzentgeltes. Hierbei ist aktuell zwischen 2 Modulen zu unterscheiden.

Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung)

Voraussetzung ist die Steuerbarkeit der Anlage ohne zusätzlichen Zähler. Der Anlagenbetreiber erhält eine Jahrespauschale in Höhe von aktuell 140,20 €. Die pauschale muss tarifunabhängig vom Lieferanten an den Endkunden weitergegeben werden.

Modul 2 (verbrauchsspezifische Netzentgeltreduzierug)

Voraussetzung ist sowohl die Steuerbarkeit der Anlage als auch die Messung über einen separaten Zähler. Der Anlagenbetreiber erhält einen um 40 % reduzierten Arbeitspreis Netznutzung (aktuell 3,89 Cent/kWh). Die Reduzierung des Arbeitspreises wird vom Lieferanten an den Endkunden weitergegeben. Hierzu ist die Wahl des entsprechenden Tarifs beim Lieferanten nötig. Wir bieten Ihnen gern unseren Tarif „Malchow-Strom SteuVe“ an.

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Telefon: (039932) 164 – 192
E-Mail: verbrauchsabrechnung@stadtwerke-malchow.de

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