Am 24.02.2026 veröffentlichten die Regierungsparteien die Eckpunkte des geplanten neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Das Gesetz soll in diesem Sommer in Kraft treten.
Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten soll demnach entfallen. Auch ein Betriebsverbot für bestimmte Heizungsarten soll gestrichen werden, was die Rechte der Endkunden stärkt. Im Gegenzug ist eine sogenannte „Bio-Treppe“ geplant, bei der für neue Gas- oder Ölheizungen ab 2029 zunächst ein Anteil von 10 Prozent erneuerbarer Energien geplant ist. Dieser Anteil soll dann in den Folgejahren sukzessive steigen.
Explizit wird in den Eckpunkten auch die wichtige Rolle von Biomethan im zukünftigen Energiemix Deutschlands betont. Für die Stadtwerke Malchow ist dies eine positive Botschaft, da sie seit langem erfolgreich Biomethan in der Region produzieren und zuletzt stark in neue Technik investiert haben.
Die Kunden der Stadtwerke Malchow können sich entspannt zurücklegen. Wir werden nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen neuen preiswerten Gas-Tarif mit 10 % Biomethan anbieten. Kunden, die aktuell den Biogas 65‑Tarif nutzen, erhalten die Möglichkeit, unkompliziert umzusteigen.
Erfreulich ist auch, dass mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz die Rolle der Fernwärme weiter gestärkt werden soll. So soll die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) aufgestockt werden, um den Bau und die Dekarbonisierung von Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucherpreise zu entlasten. Wir sehen damit den in Malchow eingeschlagenen Weg zur Modernisierung der Fernwärme bestätigt.