Die Gesetzlichen Änderungen basieren dabei insbesondere auf den § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den entsprechenden Vorgaben der Bundesnetzagentur aus dem Beschluss mit der Nummer BK6-22-024 vom 31.03.2024.
Was ändert sich dabei für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Bei einem Umzug müssen sowohl die Abmeldung als auch die Anmeldung Ihres Stromvertrages mit ausreichend Vorlauf (4 Wochen vor Umzugstermin) bei uns erfolgen. Eine rückwirkende An- und Abmeldung nach dem Umzugstermin ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Schritte für einen reibungslosen Umzug zu besprechen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Umzug unkompliziert abgewickelt werden kann und keine unerwarteten rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen drohen.