Ansprechpartner
Herr Ihde- Tel:
- (039932) 164 168
- Fax:
- (039932) 164 253
- E-Mail
Netznutzungsentgelte 2024
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom
Stadtwerke Malchow gültig ab: 01. Jan 2024 |
Das Preisblatt ist vorläufig nach § 20 Abs. 1 EnWG. Die Preise stehen unter Vorbehalt einer Änderung nach § 21 Abs. 3 StromNEV. |
Die Entgelte sind Nettopreise und bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (incl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und Umsatzsteuer.
Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung
Entnahmestelle |
b < 2.500 h/a |
b < 2.500 h/a |
b >= 2.500 h/a |
b >= 2.500 h/a |
Monatspreissystem §19 Abs. 1 StromNEV |
Monatspreissystem §19 Abs. 1 StromNEV |
|
Leistungspreis kW/a in Euro |
Arbeitspreis Ct/kWh |
Leistungspreis kW/a in Euro |
Arbeitspreis Ct/kWh |
Leistungspreis kW/Mon in Euro |
Arbeitspreis Ct/kWh |
Mittelspannung |
27,55 |
6,25 |
147,22 |
1,46 |
24,54 |
1,46 |
Umspannung MS/NS |
36,63 |
7,54 |
168,67 |
2,26 |
28,11 |
2,26 |
Niederspannung |
44,35 |
8,29 |
174,93 |
3,07 |
29,16 |
3,07 |
Blindstrom
Übersteigt der Bezug von Blindarbeit im Abrechnungszeitraum 40% der gleichzeitig übertragenen
Wirkarbeit (entspr. cos phi = 0,93), so ist die zusätzlich bezogene Blindarbeit zu vergüten.
Der Preis für die Lieferung beträgt in allen Spannungsebenen 1,10 ct/kvarh - netto -.
Entgelte für die Reservekapazität bei Ausfall der Energieerzeugung
|
bis 200 h Euro/kW/a |
200 bis 400 h Euro/kW/a |
bis 600 h Euro/kW/a |
Mittelspannung |
68,88 |
82,66 |
96,43 |
Umspannung MS/NS |
91,57 |
109,89 |
128,20 |
Niederspannung |
110,88 |
133,05 |
155,23 |
Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.
Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP |
|
Arbeitspreis |
9,73 Ct/kWh |
Grundpreis |
60,00 Euro/a |
Elektro-Speicherheizung unterbrechbar/steuerbar
|
|
Arbeitspreis |
1,78 Ct/kWh |
Grundpreis |
0,00 Euro/a |
Wärmepumpen unterbrechbar/steuerbar
|
|
Arbeitspreis |
1,78 Ct/kWh |
Grundpreis |
0,00 Euro/a |
Ladestationen Elektromobile unterbrechbar/steuerbar
|
|
Arbeitspreis |
1,78 Ct/kWh |
Grundpreis |
0,00 Euro/a |
Kommunale Entnahmestellen ohne Lastgangmessung in Niederspannung erhalten einen Rabatt auf den Nettobetrag Netznutzung
(nur Arbeitspreis, Leistungspreis, Grundpreis) in Höhe von 10 %. Dieser unterliegt nicht der Umsatzsteuer und ist auf der Rechnung separat auszuweisen.
Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
Kunden mit Leistungsmessung
MSB inkl. monatl. Messung |
Messstellenbetrieb Euro/a |
Zähler MS |
512,00 |
Preisabschlag für kundens. gest. Wandlersatz |
180,00 |
Zähler NS |
350,00 |
Preisabschlag für kundens. gest. Wandlersatz |
18,00 |
Kunden ohne Leistungsmessung
MSB inkl. jährl. Messung |
Messstellenbetrieb Euro/a |
Zusatzmessung Euro/Messung |
Eintarifzähler |
7,30 |
2,25 |
Zweitarifzähler |
12,20 |
2,25 |
Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) |
37,25 |
2,25 |
elektronischer Haushaltszähler (EDL21) |
33,25 |
2,25 |
Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.
Zusatzeinrichtungen
MSB |
Messstellenbetrieb Euro/St/a |
Wandler |
18,00 |
Schaltgerät |
12,00 |
Telekommunikationskomponente (z.B. GSM) |
55,00 |
Festnetz-Modem |
30,00 |
KA
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.
KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Umlage / Abschalt-Umlage
Die zu berechnenden Umlagen sind auf folgender Seite zu entnehmen: