Veröffentlichungspflichten

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten zusammengestellt.

Strom

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Grundsätzlich gilt § 19 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 49 EnWG Abs. 1 und 2.

Die Vorschriften gelten in der jeweils gültigen Fassung!

Technische Richtlinienveröffentlicht durch
TransmissionCode 2003: Netz- und Systemregeln der deutschen ÜbertragungsnetzbetreiberVDN
DistributionCode 2003: Regeln für den Zugang zu VerteilungsnetzenVDN
MeteringCode 2006: Mindestanforderungen für die Zählung und DatenbereitstellungVDN
Technische Richtlinie: EEG- Erzeugungsanlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz – Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien an das Hoch- und Höchstspannungsnetz in Ergänzung zu den NetzCodesVDN
Technische Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetreib von Eigenerzeugungsanlagen am MittelspannungsnetzVDEW
Merkblatt zur Technischen Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“VDN
Technische Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am NiederspannungsnetzVDEW
Technische Richtlinie: Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz _ Bau und Betreib von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem MittelspannungsnetzVDN
Technische Richtlinie: Überspannugsschutz- Schutzeinrichtungen Typ 1 – Richtlinie für den Einsatz von Überspannugsschutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 ( bisher Anforderungsklasse B) in HauptstromversorgungssystemenVDN
Technische Richtlinie: Netzleitstellen im QuerverbundVDN
Technische Richtlinie: Notstromaggregate – Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit NotstromaggregatenVDN
Technische Richtlinie: Anschlussschränke im Freien (Anschluss von ortfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des VNB)VDN
Technische Richtlinie: Anschluss von Telekommunikations- (TK)- Anlagen (Anschluss von Telekommunikations- (TK)- Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz des VNB)VDN
Technische Richtlinie: Digitale SchutzsystemeVDN
Technische Richtlinie: Beurteilung von NetzrückwirkungenVWEW
TAB 2000 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz – BundesmusterwortlautVDEW
TAB 2000 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Ausgabe der VDEW- Landesgruppen Schleswig- Holstein / Hansestadt Hamburg / Mecklenburg – Vorpommern und Berlin / BrandenburgStadtwerke Malchow
Informativer Anhang zu den TAB 2000Stadtwerke Malchow
Beiblätter der VNB zum Informativen Anhang zu den TAB 2000Stadtwerke Malchow
Technische Anschlussbedingungen Allgemeine AnforderungenStadtwerke Malchow
Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem StromverteilungsnetzStadtwerke Malchow

Die sichere, effiziente und diskriminierungsfreie Bereitstellung des Stromnetzes ist die zentrale Aufgabe des Netzbereiches der Stadtwerke Malchow.

Wir sind ein regionaler Verteilnetzbetreiber in Mecklenburg – Vorpommern mit Sitz in Malchow. Über unsere Anlagen werden Haushalte, Unternehmen und kommunale Partner zuverlässig, wirtschaftlich und umweltfreundlich mit Energie versorgt.

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch kontinuierliche Pflege und Erneuerung des Versorgungsnetzes, sowie durch entsprechende sicherheitstechnische Maßnahmen steht dabei im Vordergrund.

Die Grundversorgungspflicht nach Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005, § 36 wird von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:

Stadt Malchow
Der Bürgermeister
Stadtwerke Malchow
Straße der Jugend 2
17213 Malchow

Das Versorgungsgebiet ist die Stadt Malchow mit den Ortsteilen Laschendorf und Lenz- Biestorf.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Bekanntmachung der Stadtwerke Malchow

Am 08.11.2006 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2477 ff veröffentlicht.

Wir geben hiermit bekannt, dass wir gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 i. V. m. S. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von unserem Anpassungsrecht Gebrauch machen. Damit werden im Strombereich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Bestandteil aller mit den Stadtwerken Malchow bestehenden Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung (Strom).

Bekanntmachung der Stadtwerke Malchow

Am 08.11.2006 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2477 ff veröffentlicht.

Wir geben hiermit bekannt, dass wir gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 i. V. m. S. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von unserem Anpassungsrecht Gebrauch machen. Damit werden im Strombereich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Bestandteil aller mit den Stadtwerken Malchow bestehenden Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung (Strom).

StromNEV und StromNZV

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

§12 Absatz 3 Nr. 3 StromNZV

§17 Absatz 2 Nr. 1 StromNZV

§17 Absatz 2 Nr. 3 StromNZV

§17 Absatz 2 Nr. 4 StromNZV

Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden und Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens

§17 Absatz 2 Nr. 5 StromNZV

§17 Absatz 2 Nr. 6 StromNZV

Rückspeisung aus nachgelagerter Ebene

§27 Absatz 1 StromNEV

Netznutzungsentgelte


Gas

GasNEV und GasNZV

§23 Absatz 4 Nr. 3-4 GasNEV, §27 Absatz 2 Nr. 1-5 GasNEV

§ 29 Abs. 5 GasNZV

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