Am 08.11.2006 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2477 ff veröffentlicht.
Wir geben hiermit bekannt, dass wir gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 i. V. m. S. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von unserem Anpassungsrecht Gebrauch machen. Damit werden im Strombereich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Bestandteil aller mit den Stadtwerken Malchow bestehenden Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung (Strom).
Am 08.11.2006 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) im Bundesgesetzblatt I 2006, Seite 2477 ff veröffentlicht.
Wir geben hiermit bekannt, dass wir gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 i. V. m. S. 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von unserem Anpassungsrecht Gebrauch machen. Damit werden im Strombereich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Bestandteil aller mit den Stadtwerken Malchow bestehenden Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung (Strom).