Zähler-Ablesung
Der Gaszählerstand wird in m³ abgelesen und auf der Abrechnung eingetragen.
Da die Gasqualität schwanken kann, wird der Brennwert aus dem Jahresmittel der Gasqualität berechnet, der Faktor 11 ist ein gerundeter Richtwert.
Die abgelesenen m³ am Gaszähler können Sie mit einem Brennwertfaktor von ca. 11 in kWh umrechnen.
Vertrag und Rechnung
Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen folgende Angaben oder Unterlagen:
- Zählernummer
- Zählerstand am Tag des Auszuges
- Name des Folgemieters (wenn möglich)
- Ihre neue Anschrift sowie Ihre Bankverbindung, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zustellen und
- eventuelle Guthaben direkt erstatten können
- Anmeldung der neuen Wohnung mit Angabe des Einzugsdatums (Mietbeginn) und des Vormieters (wenn möglich) oder der entsprechenden Zählernummer.
- rechtsgültige Unterschrift und Datum
Bei Fragen zu Rechnungen, Preisen und Tarifen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Verbrauchsabrechnung zur Verfügung:
Besuchen Sie uns innerhalb der Sprechzeiten in unserem Kundencenter in der Straße der Jugend 2 oder
Rufen Sie uns an: 039932 164 192 oder
Schreibe Sie uns eine E-Mail: Verbrauchsabrechnung@stadtwerke-malchow.de
Telefon: (039932) 164 – 192
gemäß §23 und §24 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), §23 und §24 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und §27, §29 und §30 der AVB Wasser V
Ursache | Kosten |
---|---|
Mahnung / Sperrankündigung | 5,00 € |
Kassierungsbemühung / Zahlungsaufforderung | 19,15 € |
Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens | 15,00 € |
Absperren eines Anschlusses | 44,04 € |
Öffnen eines Anschlusses | 52,41 € |
Trennen eines Hausanschlusses (Gas – NDAV) | 285,74 € |
Wiederherstellen eines Hausanschlusses (Gas – NDAV) | 333,20 € |
Verzugszinsen pro Monat gemäß KAG / AO § 240 | 1.00 % |
Stundungszinsen pro Monat gemäß KAG/ AO § 238 | 0.50 % |
Bitte informieren Sie uns möglichst schnell schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung (neue Kontonummer und neue Bankleitzahl).
So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden.
Ihre Abschlagsbeträge ändern sich in der Regel dadurch nicht.
Wenn Sie uns den Zählerstand zum Änderungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen.
Andernfalls werden qualifizierte Erfahrungswerte zugrunde gelegt.
Abschläge
Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten.
Bis tatsächliche Verbräuche über einen längeren Zeitraum vorliegen, halten wir uns bei Wohnungen an Durchschnittswerte die sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren.
Mitberücksichtigt werden u.a. Warmwasseraufbereitung, Heizung u.ä.
Sie können jedoch jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren, um die Richtigkeit dieses Betrags zu überprüfen.
Am Jahresende erfolgt die Ablesung Ihres Zählers.
Aus den Verbrauchswerten wird das tatsächliche Entgelt der zurückliegenden Verbrauchsperiode ermittelt.
Diesem Wert werden die geleisteten Abschlagszahlungen gegenübergestellt. Festgestellte Abweichungen führen unter Berücksichtigung geplanter Preisänderungen zur Veränderung des künftigen Abschlagsbetrags.
Über Tarifänderungen werden Sie selbstverständlich rechtzeitig informiert.
Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten.
Bis tatsächliche Verbräuche über einen längeren Zeitraum vorliegen, halten wir uns bei Wohnungen an Durchschnittswerte die sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren.
Mitberücksichtigt werden u.a. Warmwasseraufbereitung, Heizung u.ä.
Sie können jedoch jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren, um die Richtigkeit dieses Betrags zu überprüfen.