Die aktuelle Energiekrise führt
zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für die Kundinnen und Kunden. Um
diesen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur
Entlastung auf den Weg gebracht.
Im ersten Schritt wurden unsere
Haushalts- und kleinere Gewerbekunden (bis 1.500.000 kWh Jahresverbrauch) von
der Pflicht befreit, den Abschlag Gas im
Dezember zu zahlen. Bei Kundinnen und Kunden, die einen Lastschrifteinzug
vereinbart haben, wurde der Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme zum
01.12.2022 nicht eingezogen. Kundinnen und Kunden, die die Zahlungen monatlich
selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, waren
von der Pflicht befreit, diese Zahlungen für Dezember zu leisten. Die Soforthilfe betraf ausschließlich den Dezemberabschlag
für Gas- und Wärme-Lieferungen, nicht aber andere Medien wie etwa
Strom, Wasser oder Abwasser. Der genaue Erstattungsbetrag auf der Jahresabrechnung kann von dem Abschlag Dezember 2022 abweichen. weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten angefügten Link.
Im zweiten Schritt wurden die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme-Lieferung eingeführt. Die Preisbremsen Strom und Gas werden zum 01. März 2023 wirksam und gelten rückwirkend zum 01.01.2023. Dies bedeutet, dass für unsere Kunden, für einen Verbrauch in Höhe von 80 % der aktuellen Verbrauchsprognose (Strom) bzw. in Höhe der Verbrauchsprognose September 2022 (Gas) ein höchstzulässiger Arbeitspreis festgelegt wird. Im Bereich Strom wird der Preis auf 40 ct/kWh gedeckelt, im Bereich Gas liegt die Deckelung bei 12 ct/kWh. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten angefügten Link.
Weiterhin werden wir die Abschläge für Strom und Gas im März 2023 an die entsprechenden Preise mit Deckelung anpassen. Aus diesem Grund bitten wir Sie von einer Abschlagsänderung bis einschließlich März abzusehen.
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