Was gilt bei Tarifänderung im Abrechnungszeitraum?

Ihre Abschlagsbeträge ändern sich in der Regel dadurch nicht.

Wenn Sie uns den Zählerstand zum Änderungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen.

Andernfalls werden qualifizierte Erfahrungswerte zugrunde gelegt.

Formular zur Zählerstandsmeldung
Frau Hecht
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(039932) 164 133

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(039932) 164 154

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Frau Bache
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