Digitalisierung des Messwesens

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu moderen und intelligente Messeinrichtungen beantworten (mME & iMsys)

Digitale Zähler generell

Grundlage für die Einführung digitaler Stromzähler ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, dass im September 2016 in Kraft getreten ist. Durch digitale Stromzähler sollen das Verbrauchsverhalten der Kunden und das Management in den Stromnetzen verbessert werden. Mittels digitaler Stromzähler erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren persönlichen Stromverbrauch.

Digitale Messeinrichtungen (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Die Smart-Meter-Gateways unterliegen ebenfalls strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

Sowohl bei Neubauten, als auch bei Bestandsobjekten sind Sie als Anschlussnehmer gesetzlich für die Anpassung des Zählerschranks verantwortlich.

Sie erhalten ein Informationsschreiben, wenn die reguläre Eichfrist des aktuellen Zählers ansteht. Beim Neubau erhalten Sie im Zuge der Beantragung des Hausanschlusses ebenfalls Informationen zum Zählereinbau. Bei der Sanierung Ihres Hauses/Ihrer Wohnung…. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, wann der Einbau genau erfolgen wird. Sie bekommen diese Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin.

Die Preisobergrenzen für verschiedene Zählerarten und Ablesevarianten werden vom Gesetzgeber auf Basis detaillierter Studien festgelegt. Damit sollen sicherstellt werden, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Betrieb langfristig keine Verluste entstehen.

Moderne Messeinrichtungen (mME)

Eine moderne Messeinrichtungen (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der über bestimmte Auswertungsalgorithmen verfügt. Im Gegensatz zu einem analogen Zähler, bei dem man ausschließlich den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden ablesen kann, zeigt er zusätzlich auch den aktuellen Stromverbrauch sowie tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte an. Zudem haben moderne Messeinrichtungen zwei Kanäle und messen sowohl den Strom in Bezugs, als auch in Einspeiserichtung. Wenn Sie eine PV-Anlage betreiben, benötigen Sie deshalb auf jeden Fall mindestens eine moderne Messeinrichtung. Optisch erkennt man analoge Zähler an dem sich drehenden mechanischen Rädchen. Moderne Messeinrichtungen haben ein elektronisches Display.

Alle Kunden, die noch über einen analogen Stromzähler verfügen, erhalten spätestens mit Ablauf der individuellen Eichfrist des Zählers einen digitalen Stromzähler. Dies kann eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMsys) sein. Bis zum 01.01.2032 muss der Umbau bei allen Kunden abgeschlossen sein.

Bei Kunden bis zu einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden besteht zunächst nur die Pflicht zum Einbau einermoderne Messeinrichtungen (mME).

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Einmalige Austauschkosten gibt es nicht. Die Kosten für die generelle Bereitstellung sind gesetzlich gedeckelt und betragen bei Haushaltskunden maximal 20 € pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer. Die Bereitstellung umfasst den Einbau, die jährliche Ablesung, den Betrieb, die Wartung und den planmäßigen Ausbau/Tausch. In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger. Falls eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung vereinbart ist, ist Ihr Stromzähler dementsprechend mehrmals im Jahr abzulesen. Die Entgelte für die Aufwendungen der häufigeren Ablesung sind in unserer Preisliste (link) veröffentlicht.

Die digitalen Stromzähler speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Die Daten sind so abgespeichert, dass sie auch bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

Bei der Nutzung einer modernen Messeinrichtung erfolgt die Nullstellung der historischen Verbrauchsdaten durch Eingabe Ihrer PIN am Zähler. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Nachmieter kein Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten hat.

Intelligente Messsystem (iMsys)

Ein Intelligentes Messsystem (iMsys) ist eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung (mME). Neben dem digitalen Zähler verfügt er über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway. In der Regel kann eine bestehende Moderne Messeinrichtungen (mME) zu einem Intelligentes Messsystem (iMsys) erweitert werden. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. Die Kommunikationseinheit kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Sie stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Energieversorger, Ihren Netzbetreiber sowie Messstellenbetreiber und ggf. an weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Die Zählerstände werden verschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z. B. über GPRS). Sie selbst müssen hierfür keinen Internetanschluss bereitstellen. Das Gateway nutzt somit auch nicht Ihr WLAN, falls sie eines betreiben. Diese Art der Verbrauchsdatenauslesung bietet verschiedene Chancen. Der Energieanbieter erhält live Ihre Verbrauchsdaten und kann Ihnen maßgeschneiderte Produkte anbieten. Der Netzbetreiber erhält Messwerte zur Optimierung der Netzzustandsanalyse. Der Messstellenbetreiber kann auf eine manuelle Ablesung und den Besuch bei Ihnen zu Hause verzichten. Nachteilig sind die höheren Kosten für intelligente Messsysteme (iMsys) für den Endkunden durch die komplexere Technik.

Ab 2017 kann mit dem Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch und Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung begonnen werden. Andere Verbraucher und Erzeuger können erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet werden.

Nein, Sie müssen keinen eigenen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Funk-Verbindung.

Einmalige Austauschkosten gibt es nicht. Die Kosten für die generelle Bereitstellung sind gesetzlich gedeckelt und betragen bei Haushaltskunden maximal XX € pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer. Die Bereitstellung umfasst den Einbau, die Fern-Auslesung, den Betrieb, die Wartung und den planmäßigen Ausbau/Tausch. In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger. Inkludiert ist ebenfalls der Zugang zu einem Online-Portal, wo die Tarifregister und Log-Files (an wen sind welche Daten verschickt worden) eingesehen werden können.

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